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   OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90   

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https://dejure.org/1990,5893
OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90 (https://dejure.org/1990,5893)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 (https://dejure.org/1990,5893)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. September 1990 - 1 B 52/90 (https://dejure.org/1990,5893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Rechtswidrig vergebene Plätze - Rechte rechtmäßiger Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtschule; Zugangsregelungen; Aufnahme von Schülern; Zugangsanspruch; Funktionsfähigkeit

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 19.06.1984 - 1 B 33/84

    Ausbildungskapazìtät der Universität Studiengang Psychologie im WS 1984/85

    Auszug aus OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90
    Das Oberverwaltungsgericht hat zum Hochschulzulassungsrecht schon in seinem Beschluß vom 19.06.1984 (1 B 33/84, S. 13 des Umdrucks; veröffentlicht in KMK-HSchR 1985, 231) dargelegt, daß eine Hochschule, die Studenten entgegen den gesetzlichen Vorgaben zugelassen hat, weitere Bewerber grundsätzlich nicht mehr zurückweisen kann, sofern sie nicht die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist.
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass etwa die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob in Fällen einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung ein Anspruch auf überkapazitäre Zuweisung an die gewünschte Schule bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit besteht (für einen Anspruch: OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 1990 - 1 B 52/90 -, juris [nur Leitsatz]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, S. 680 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. September 2018 - 9 S 1896/18 -, juris, Rn. 22; vgl. auch Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 821 ff.; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -, juris, Rn. 18 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 30), bereits höchstrichterlich entschieden ist.
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene Plätze bereit gestellt werden müssen, sind an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre rechtswidrige Abweisung nicht hingenommen haben; ihnen kann ein besserer Rang solcher Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, nicht entgegengehalten werden (st. Rspr. d. OVG, vgl. z. B. OVG Berlin, Beschl. v. 17.12.2004 - 8 S 110.04 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 4.10.2001, a. a. O., sowie Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 8 S 84.05

    Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse einer Grundschule auf Grund seiner

    Das folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (OVG Bremen, SPE 133 Nr. 1, Beschl. v. 25.09.1990 - 1 B 52/90 -).
  • OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08

    Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung;

    Dabei hat sie - auch dies zu Recht - die Kinder, deren Ablehnungsbescheide inzwischen rechtsbeständig geworden waren, nicht mehr berücksichtigt, sondern die Vergabe auf die Kinder beschränkt, die ihr Begehren noch vor Gericht weiterverfolgten (vgl. den Beschluss des Senats vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 - SPE n.F. 133 Nr. 1; zustimmend Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1, Schulrecht, 4. Aufl. 2006, Rn 628).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    a) Nach einer in der Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 -, Leitsatz in SPE 133 Nr. 1 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 u. a. -, NVwZ-RR 2000, 680) und der Literatur (Niehues/Rux, a. a. O., Rdnr. 628) vertretenen Ansicht kann eine Schule, die das Zugangsrecht des die Aufnahme begehrenden Schülers verkürzt und die fehlende Möglichkeit einer Vergabe von Plätzen durch das zuständige Organ zu vertreten hat, eine etwaige Kapazitätsauslastung dem Schüler solange nicht entgegenhalten, wie die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit nicht erreicht ist.
  • VG Bremen, 19.05.2005 - 6 V 760/05
    Die Folgen einer rechtswidrigen Ablehnung des Zulassungsgesuchs hat der staatliche Ausbildungsträger grundsätzlich durch Aufnahme einer entsprechenden Überlast zu tragen (vgl. zum Schul- und Hochschulzulassungsrecht: OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990, 1 B 52/90 ; zum jur. Vorbereitungsdienst: OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2001, 2 B 315/01 = NordÖR 2002, 30 und VG Bremen, Beschluss vom 25.09.2000, 6 V 1764/00).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Ausbildungsträger nachweist, dass eine zusätzliche Aufnahme ohne Gefährdung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Einrichtungen nicht möglich wäre ( OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990, 1 B 52/90 ).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2007 - 2 ME 601/07

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes an einer Integrierten Gesamtschule;

    a) Nach einer in der Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 -, Leitsatz in SPE 133 Nr. 1 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 u. a. -, NVwZ-RR 2000, 680) und der Literatur (Niehues/Rux, a. a. O., Rdnr. 628) vertretenen Ansicht kann eine Schule, die das Zugangsrecht des die Aufnahme begehrenden Schülers verkürzt und die fehlende Möglichkeit einer Vergabe von Plätzen durch das zuständige Organ zu vertreten hat, eine etwaige Kapazitätsauslastung dem Schüler solange nicht entgegenhalten, wie die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit nicht erreicht ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18

    Eine die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigende Zahl von Anmeldungen;

    Dies ist insbesondere auch in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Schulbeginns nicht anzunehmen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a.a.O.; zu der Auffassung, dem rechtswidrig abgewiesenen Bewerber könne nicht entgegengehalten werden, dass er auch bei rechtmäßiger Auswahlentscheidung deshalb nicht zum Zuge gekommen wäre, weil andere - bislang abgewiesene Bewerber, die die Abweisung akzeptiert haben - vorrangig aufzunehmen wären, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.10.2014 - OVG 3 S 56.14 - und vom 27.09.2013 - OVG 3 S 50.13 -, beide juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.08.2011 - 2 B 158/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; Rux, a.a.O., Rn. 822 m.w.N.; einschränkend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, juris; Wörz/von Alberti/Falkenbach, a.a.O., § 88 Anm.4.5).
  • OVG Bremen, 18.10.2022 - 1 B 224/22

    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Schule - Darlegung; familiäre Probleme;

    In Fällen einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung besteht ein Anspruch auf überkapazitäre Zuweisung an die gewünschte Schule bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit (siehe OVG Bremen, Beschl. v. 04.10.2001 - 1 B 363/01, juris Rn. 6, Beschl. v. 25.09.1990 - 1 B 52/90, LS 1, juris; vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16, Rn. 32 sowie Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 821, jeweils m.N. auch zur Gegenansicht).

    Könnten ihrem Anspruch Berechtigungen anderer Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, mit Rücksicht auf eine wie immer bestimmte Rangfolge entgegengehalten werden, ließe sich ein wirksamer Rechtsschutz nicht mehr gewährleisten (st. Rspr. OVG Bremen, Beschl. v. 04.10.2001 - 1 B 363/01, juris Rn. 11 f., Urt. v. 05.12.1995 - 1 BA 31/95, juris Rn. 37, Beschl. v. 25.09.1990 - 1 B 52/90, LS 1, juris; ebenso OVG Sachsen, Beschl. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08, juris Rn. 17; OVG Berlin, Beschl. v. 17.12.2004 - 8 S 110.04, juris Rn. 15 f.; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 01.10.2015 - OVG 3 S 55.15, juris Rn. 5).

  • OVG Bremen, 05.12.1995 - 1 BA 31/95
    Einen Anspruch auf Kompensation durch zusätzliche Plätze - notfalls zusätzlich zu schaffende Plätze - hat der Senat dann angenommen, wenn die Schulverwaltungen das Aufnahmerecht nicht beachtet und dadurch die Ansprüche abgewiesener Bewerber verkürzt haben (vgl. B. v. 25.09.1990 - 1 B 52/90 = SPE n.F. 133 Nr. 1).

    Ähnlich wie im Hochschulzulassungsrecht ist eine neue Rangfolge unter den Klägern erst dann geboten, wenn deren Zahl diejenige der verfügbar zu machenden Plätze übersteigt (B. v. 25.09.1990, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 17.12.2004 - 8 S 110.04

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Vorklasse einer Grundschule;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

  • VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08

    Kein genereller Vorrang von Geschwisterkindern bei der Aufnahme in die

  • VG Hamburg, 02.08.2010 - 15 E 1785/10

    Die Schulweglänge darf bei einer Profilschule nicht das maßgebliche

  • OVG Bremen, 18.08.2017 - 1 B 165/17

    Schulzuweisung GSW - Asthma bronchiale; Aufnahmeverfahren; Behinderung;

  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 15 E 1532/11

    Virtuelles Losverfahren; Schulplatz; Versuchsschule; Auslosung; Versuchsprogramm;

  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 2 E 1296/11

    Aufnahme in Grundschule; Anmeldeverbund

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